Herz GmbH · Fassung August 2026
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Herz GmbH, Parkstraße 6, 8562 Mooskirchen (im Folgenden „Auftragnehmerin") und ihren Kundinnen und Kunden (im Folgenden „Auftraggeber") über Leistungen der Geschäftsbereiche HERZ Resilienz und HERZ Automation.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Auftragnehmerin ihnen schriftlich zustimmt. Das gilt auch dann, wenn die Auftragnehmerin in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
Darstellungen auf der Website sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Auftragnehmerin ein Angebot legt und der Auftraggeber dieses annimmt, oder wenn ein Termin ausdrücklich bestätigt wird. Angebote sind, sofern nichts anderes angegeben ist, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Terminvereinbarung. Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und dem Stand der jeweiligen Fachkenntnis.
Die Auftragnehmerin schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden, keinen bestimmten wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Erfolg. Ein solcher hängt maßgeblich von Umständen ab, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.
Coaching, Supervision, Messungen der Herzratenvariabilität, Biofeedback und Seminare sind Angebote der Gesundheitsförderung und der beruflichen Begleitung. Sie ersetzen weder ärztliche Diagnose noch medizinische Behandlung oder Psychotherapie. Bei Beschwerden mit Krankheitswert ist ärztliche Abklärung erforderlich. Verschriebene Medikamente sind nicht ohne ärztliche Rücksprache abzusetzen oder zu verändern.
Der Auftraggeber nimmt freiwillig teil und entscheidet eigenverantwortlich über Umsetzung und Umfang. Für eine sinnvolle Auswertung von Messungen sind vollständige und zutreffende Angaben notwendig.
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine Absage ist bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei möglich. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar zu 100 Prozent verrechnet, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Bei Verhinderung aus wichtigem Grund, etwa Krankheit, wird im Einzelfall eine einvernehmliche Lösung gesucht.
Der Auftraggeber stellt die für die Umsetzung nötigen Informationen, Zugänge, Testdaten und Ansprechpartner rechtzeitig bereit. Verzögerungen, die daraus entstehen, dass diese Mitwirkung ausbleibt, verlängern vereinbarte Termine entsprechend und gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.
Umgesetzte Lösungen greifen regelmäßig auf Dienste Dritter zu, etwa Automatisierungs- oder KI-Plattformen. Deren Verfügbarkeit, Preisgestaltung und Funktionsumfang liegen außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin. Laufende Kosten solcher Dienste trägt der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Recht, die erstellten Konfigurationen, Workflows und Dokumentationen im eigenen Unternehmen zu nutzen und anzupassen. Vorbestehende Bausteine, Werkzeuge und allgemeines Know-how der Auftragnehmerin bleiben deren Eigentum und dürfen von ihr weiterhin frei verwendet werden.
Systeme, die auf generativer künstlicher Intelligenz beruhen, können fehlerhafte Ergebnisse liefern. Die Auftragnehmerin richtet solche Systeme sorgfältig ein und testet sie, kann aber keine inhaltliche Fehlerfreiheit einzelner Ausgaben zusichern. Für Prozesse mit rechtlicher oder finanzieller Tragweite ist eine Kontrolle durch Menschen vorzusehen.
Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, sofern nichts anderes angegeben ist. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Unternehmern betragen diese 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB). Bei Projektarbeiten kann eine Anzahlung von bis zu 50 Prozent vereinbart werden.
Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu (§ 11 FAGG). Die Frist beginnt mit dem Vertragsabschluss.
Wünscht der Verbraucher, dass die Leistung noch innerhalb dieser Frist beginnt, hat er das ausdrücklich zu verlangen. Tritt er danach zurück, ist ein anteiliges Entgelt für die bereits erbrachte Leistung zu zahlen (§ 16 FAGG). Der Rücktritt ist formfrei möglich, eine Nachricht an die im Impressum genannte Adresse genügt.
Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich. Diese Pflicht besteht über das Ende des Vertrags hinaus. Inhalte aus Coaching und Supervision werden ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben, auch nicht an auftraggebende Unternehmen, wenn die Begleitung einzelner Personen von diesen finanziert wird.
Die Auftragnehmerin haftet für Personenschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Sachschäden und Vermögensschäden haftet sie nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Diese Einschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen zugunsten von Verbrauchern entgegenstehen.
Schadenersatzansprüche gegenüber Unternehmern sind binnen eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.
Die Auftragnehmerin darf den Auftraggeber nur nach dessen vorheriger Zustimmung als Referenz nennen. Die Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung beschrieben. Erhält die Auftragnehmerin im Rahmen eines Projekts Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers, wird darüber ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Auftragnehmerin zuständig. Bei Verbrauchern richtet sich der Gerichtsstand nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.